Aktuelles
Die Umweltzonen in den Städten Karlsruhe und Heidelberg und in der Gemeinde Pfinztal wurden zum 01.03.2023 aufgehoben.
Mehr: Regierungspräsidium Karlsruhe: Luftreinhalteplanung im Regierungsbezirk Karlsruhe
Ohne passende Umweltplakette dürfen Sie in Umweltzonen nur fahren, wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung haben.
Für Prüfungs-, Probe-, oder Überführungsfahrten mit Zeitkennzeichen, mit rotem Kennzeichen oder mit Ausfuhrkennzeichen müssen Sie keine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Diese Fahrten sind automatisch von den Verkehrsbeschränkungen ausgenommen.
Achtung: Für die "Diesel-Verkehrsverbote" in Stuttgart gelten Sonderregelungen.
Informationen dazu können Sie der Homepage der Landeshauptstadt Stuttgart entnehmen.
Servicezentrum Auto und Verkehr: Straßenverkehrsstelle
die untere Verwaltungsbehörde
Untere Verwaltungsbehörde ist, je nach Ort, für den Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Achtung: Sie gelangen nur zu einer zuständigen Stelle, wenn für den eingegebenen Ort eine Umweltzone eingerichtet ist.
Unter diesen Voraussetzungen können Sie eine Ausnahmegenehmigung für bestimmte Fahrten erhalten, beispielsweise:
Eine Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel auch für alle anderen grünen Umweltzonen in Baden-Württemberg. Dafür muss der Fahrtzweck auch in der anderen Umweltzone vorliegen. Als Nachweis müssen Sie die erteilte Ausnahmegenehmigung bei Fahrten in baden-württembergischen Umweltzonen immer mitführen und gut sichtbar im Fahrzeug auslegen.
Klären Sie zuerst, ob eine Nachrüstung technisch machbar ist. Wenn nicht, müssen Sie sich dies bescheinigen lassen von
Hinweis: Wurde Ihr Fahrzeug vor 1971 erstmals zugelassen, müssen Sie dies nicht gesondert bestätigen lassen. Die Fahrzeugpapiere reichen als Nachweis aus.
Prüfen Sie, wofür Sie eine Ausnahme benötigen und ob es sich dabei um Fahrten im öffentlichen Interesse oder in wichtigen Einzelfällen handelt.
Die Ausnahmegenehmigung müssen Sie in der Regel schriftlich beantragen. Bei den meisten Behörden liegen Formulare aus.
Der weitere Verfahrensablauf ist unterschiedlich. Erkundigen Sie sich vor Ort.
Die Ausnahmegenehmigung muss auch zur erstmaligen Einfahrt in eine Umweltzone vorliegen.
Je nach Stadt- oder Landkreis sind diese unterschiedlich.
Beachten Sie, dass auch Kosten für eine Bescheinigung über die Nichtnachrüstbarkeit Ihres Fahrzeugs anfallen.
Hinweis: Bestimmte Fahrzeuge dürfen ohne Umweltplakette und ohne Ausnahmegenehmigung in Umweltzonen einfahren, beispielweise:
Tipp: Eine Auflistung dieser Fahrzeuge finden Sie im Anhang 3 zu § 2 Absatz 3 der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (35. BImSchV).
Die Ausnahmegenehmigung gilt für höchstens ein Jahr.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen weiterhin, können Sie die Ausnahmegenehmigung eventuell verlängern lassen.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 13.03.2022 freigegeben.