Benutzung der Straßenfläche beim Bauen beantragen
Auf dem Baugrundstück ist möglicherweise nicht genug Platz. Dann können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Verkehrsfläche zu benutzen. Beispiele sind
- das Einrichten einer Baustelle,
- die Lagerung von Baumaterialien oder
- das Aufstellen eines Gerüstes.
Da die Straßenverkehrs-Ordnung ein Verbot von Hindernissen auf der Straße vorsieht, benötigen Sie für diese Fälle eine Ausnahmegenehmigung. Die zuständigen Stellen können solche Ausnahmen in Einzelfällen genehmigen.
Es gibt Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken. Vor ihrem Beginn müssen Sie von der zuständigen Behörde bestimmte Anordnungen einholen. Diese Anordnungen kann auch das Unternehmen einholen, das Sie mit den Bauarbeiten beauftragt haben.
Beispielsweise:
- In welcher Weise muss die öffentliche Fläche abgesperrt und gekennzeichnet werden?
- Muss der Verkehr - auch bei teilweiser Straßensperrung - beschränkt, umgeleitet oder besonders geregelt werden und wie ist dies durchzuführen?
- Müssen gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden und wenn ja, wie hat dies zu geschehen?
Befolgen Sie die Anordnungen der Behörde. Gegebenenfalls müssen Baulampen, Blinklichter oder Ähnliches installiert werden. Die Behörde kann die Aufstellung einer Ampelanlage verlangen.
Onlineantrag
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Antrag auf eine bauliche Sondernutzung (Onlinedienst)
Das Formular wird online eingereicht.
Zuständige Stelle
Servicezentrum Auto und Verkehr: Straßenverkehrsstelle
die Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Grundstück liegt, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Hinweise
keine
Voraussetzungen
Sie benötigen für die genannten Fälle eine Ausnahmegenehmigung.
Für die folgenden baulichen Sondernutzungen werden eine verkehrsrechtliche Anordnung/Ausnahmegenehmigung sowie eine Sondernutzungserlaubnis benötigt:
- Gerüst, Bauzaun
- Schuttmulde oder Container
- Kran
- Hubsteiger
- Haltverbotzeichen
- Lagerung von Baumaterial, Mobil-Toilettenanlage
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsfläche spätestens zwei Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme. Das können Sie schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Behörde tun.
Einreichung der erforderlichen Unterlagen und Benennung einer verantwortlichen Person.
Verkehrsrechtliche Anordnung/Ausnahmegenehmigung
Die verkehrsrechtliche Anordnung/Ausnahmegenehmigung wird von der Straßenverkehrsstelle als zuständige Straßenverkehrsbehörde schriftlich erteilt.
Die Anordnung regelt, wie die Arbeitsstelle gegenüber dem öffentlichen Verkehrsraum abzusperren und abzusichern ist. Eine entsprechende Anordnung wird auch für private Flächen benötigt, sofern dort faktisch öffentlicher Verkehr stattfindet.
Für die verkehrsrechtliche Anordnung/Ausnahmengenehmigung muss ein Antrag gestellt werden (siehe Onlineantrag und Formulare).
Zuständigkeiten/Telefonischer Kontakt bei der Straßenverkehrsstelle
- Telefon 0721 133-3256 oder 0721 133-3332
Ansprechpartner/in für folgende Stadtteile:
Beiertheim, Bulach, Daxlanden, Grünwinkel, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Südweststadt, Weststadt - Telefon 0721 133-3934
Ansprechpartner/in für folgende Stadtteile:
Dammerstock, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Neureut, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Waldstadt, Weiherfeld, Wolfartsweier
Sondernutzungserlaubnis
Die Sondernutzungserlaubnis wird vom Tiefbauamt oder von der zuständigen Ortsverwaltung schriftlich erteilt.
Die Sondernutzungserlaubnis berechtigt, im Zuge einer Baumaßnahme öffentliche Flächen (über den Gemeingebrauch hinaus) in Anspruch zu nehmen.
Zuständigkeiten/Telefonischer Kontakt beim Tiefbauamt
- Telefon 0721 133-6623
Ansprechpartner/in für folgende Stadtteile:
Beiertheim, Bulach, Daxlanden, Grünwinkel, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Südweststadt, Weststadt - Telefon 0721 133-6624
Ansprechpartner/in für folgende Stadtteile:
Dammerstock, Durlach, Hagsfeld, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Waldstadt, Weiherfeld, Wolfartsweier - Telefon 0721 9455-021
Ansprechpartner/in für folgende Stadtteile:
Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach - Telefon 0721 7805-137
Ansprechpartner/in für den Stadtteil Neureut - Telefon 0721 133-7635
Ansprechpartner/in für den Stadtteil Grötzingen
Fristen
Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde vorliegen.
Erforderliche Unterlagen
keine
- vollständig ausgefülltes Antragsformular, inklusive Lageplan
- Nachweis der Qualifikation der verantwortlichen Person (Pflichtnachweis)
Zu beachten:
Eine verantwortliche Person ist nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen (RSA) immer zu benennen. Als Verantwortliche/r kann benannt werden, wer jederzeit direkten Zugriff auf die Arbeitsstelle hat und über ausreichende Entscheidungsvollmachten des (Bau-) Unternehmens verfügt.
Kosten
Es können Gebühren in unterschiedlicher Höhe anfallen.
Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Zeitraum und der Größe der in Anspruch genommenen Fläche.
Anfragen zu den anfallenden Gebühren sind an das Ordnungs- und Bürgeramt zu richten:
strassenverkehrsstelle@oa.karlsruhe.de
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlage
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 46 Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnisse und Bewohnerparkausweise
- § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Freigabevermerk
31.07.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Ergänzung durch Stadt Karlsruhe