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Bürgerservice Karlsruhe

Wohnraumförderung - Förderung von Wohnungseigentümergemeinschaften beantragen

Wohnungseigentümergemeinschaften können eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:

  • energetische Sanierung
  • altersgerechter Umbau Ihres Gebäudebestandes
  • Nutzung erneuerbarer Energien

Energetische Sanierung und altersgerechter Umbau:

Für diese Vorhaben können Sie ein von der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) ausgereichtes Darlehen erhalten. Das Darlehen ist zeitlich begrenzt im Zins vergünstigt.

Darüber hinaus können Sie Zuschüsse erhalten.

 

Nutzung erneuerbarer Energien:

Dieses Vorhaben kann durch entsprechende Angebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert werden. Die Voraussetzungen richten sich nach den Bedingungen des KfW-Produkts. Ihr Antrag wird über die L-Bank lediglich an die KfW weitergeleitet.

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank

Die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)

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Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ein Rechtsanspruch kann erst durch eine Förderzusage der Bewilligungsstelle (L-Bank) begründet werden.

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Voraussetzungen für die Förderung sind vor allem:

  • Die von Ihnen geplanten Maßnahmen der energetischen Sanierung oder des altersgerechten Umbaus erfüllen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beziehungsweise der entsprechenden DIN-Norm
  • Bei Maßnahmen zur künftigen Nutzung erneuerbarer Energien müssen Sie die Voraussetzungen des jeweils aktuellen KfW-Programms erfüllen
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Als Verwalter oder Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft müssen Sie die Förderung bei der L-Bank beantragen. Den Antragsvordruck 9026 erhalten Sie über das Portal der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank).

Bei der L-Bank erhalten Sie unter der Telefonnummer 0721/150-1760 oder der E-Mail-Adresse wohnungsbau@l-bank.de auch weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben.

Achtung: Mit dem Vorhaben darf erst nach der schriftlichen Förderzusage der L-Bank begonnen werden. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn führt zur Ablehnung der Förderung, außer die zuständige Stelle stimmt diesem zu.

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Es besteht grundsätzlich keine Antragsfrist.

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Dem Antrag müssen Sie einige Unterlagen beifügen. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie bspw. im Antragsvordruck auf der Homepage der L-Bank oder erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

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In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

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Gegen den Bescheid der L-Bank können Sie Widerspruch einlegen.

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27.02.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

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