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Bürgerservice Karlsruhe

Exmatrikulation - Studium beenden

Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Die Exmatrikulation erfolgt auf Ihren Antrag oder automatisch durch den Eintritt bestimmter Ereignisse.

Die Exmatrikulation wird zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Liegen besondere Gründe vor, kann sie die Hochschule mit sofortiger Wirkung aussprechen.

Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg GmbH

Campus Bad Mergentheim [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Campus Friedrichshafen [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Campus Horb [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Evangelische Hochschule Ludwigsburg

Filmakademie Baden-Württemberg GmbH

Hochschule Aalen

Hochschule Albstadt-Sigmaringen, Campus Albstadt

Hochschule Biberach

Hochschule der Medien Stuttgart

Hochschule Esslingen - Technik und Sozialwesen

Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg

Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd

Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg (Stiftung des öffentlichen Rechts)

Hochschule für Musik Karlsruhe

Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl

Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg

Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen

Hochschule für Technik Stuttgart

Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Standort Geislingen

Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Standort Nürtingen

Hochschule Furtwangen, Campus Villingen-Schwenningen

Hochschule Heilbronn, Campus Künzelsau - Reinhold-Würth-Hochschule

Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft

Hochschule Konstanz - Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung

Hochschule Mannheim

Hochschule Offenburg

Hochschule Pforzheim

Hochschule Ravensburg-Weingarten

Hochschule Reutlingen

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Pädagogische Hochschule Freiburg

Pädagogische Hochschule Heidelberg

Pädagogische Hochschule Karlsruhe

Pädagogische Hochschule Ludwigsburg

Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd

Pädagogische Hochschule Weingarten

Popakademie Baden-Württemberg GmbH

Staatliche Akademie der bildenden Künste Karlsruhe

Staatliche Akademie der bildenden Künste Stuttgart

Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe

Staatliche Hochschule für Musik Freiburg

Staatliche Hochschule für Musik Trossingen

Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim

Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart

Studienakademie Heidenheim [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Studienakademie Karlsruhe [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Studienakademie Lörrach [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Studienakademie Mannheim [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Studienakademie Villingen-Schwenningen [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Technische Hochschule Ulm

Universität Freiburg

Universität Heidelberg

Universität Hohenheim

Universität Konstanz

Universität Mannheim

Universität Stuttgart

Universität Tübingen

Universität Ulm

Sie sind beispielsweise in folgenden Fällen automatisch exmatrikuliert:

  • Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen.
  • Sie haben die vorgeschriebenen Leistungen entsprechend Ihrer Studienprüfungsordnung nicht erbracht.
  • Sie haben sich nicht zum Studium zurückgemeldet.
  • Ihr Ausbildungsverhältnis beim Studium an der Dualen Hochschule ist beendet.

Beantragen müssen Sie die Exmatrikulation in folgenden Fällen:

  • Sie wechseln den Studienort.
    Die Exmatrikulation der bisherigen Hochschule benötigen Sie für die Immatrikulation an der neuen Hochschule.
  • Sie brechen Ihr Studium auf eigenen Wunsch ab.

Eine Exmatrikulation auf eigenen Wunsch müssen Sie schriftlich beantragen und begründen.

Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Exmatrikulation mit folgenden Angaben:

  • Grund der Exmatrikulation
  • Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Exmatrikulation

Die Hochschulen erlassen die erforderlichen Bestimmungen über die Zulassung, die Immatrikulation, die Beurlaubung und die Exmatrikulation einschließlich der Fristen und Ausschlussfristen.

Von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich.

In den meisten Fällen müssen Sie nachweisen, dass keinerlei Verpflichtungen gegenüber der Hochschule mehr bestehen. Als Nachweis dienen beispielsweise die Unterschriften der Labor- oder Bibliotheksleitung oder anderer Einrichtungen. Entsprechende Formblätter liegen meist im Studierendensekretariat, Studienbüro oder Prüfungsamt aus oder können auf den Webseiten der Hochschule heruntergeladen werden.

keine

Keine

09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

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