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Silvester: Vorsichtig mit Böllern umgehen

Ordnungsamt warnt vor illegalem Feuerwerk

(nil) Viele Karlsruher Bürger feiern den Jahreswechsel traditionell mit Feuerwerk. Weil das Abbrennen von Krachern, Böllern und Raketen nicht nur jede Menge Spaß, sondern auch einige Risiken mit sich bringt, rät das städtische Ordnungs- und Bürgeramt (OA) zum vorsichtigen Umgang mit Silvesterfeuerwerk und weist auf die vielen Verletzungen hin, die jedes Jahr durch einen unsachgemäßen Umgang entstehen.

"Die Gefahren sind nicht zu unterschätzen. Nicht nur gesundheitliche Schäden sind zu beklagen, auch kranke und ältere Menschen haben unter dem Lärm zu leiden. Sogar Brände mit hohen Sachschäden, die durch Feuerwerkskörper ausgelöst werden, sind nicht selten", erklärt Dr. Björn Weiße, Leiter des OA.

So dürfen gemäß der Sprengstoffverordnung Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern abgebrannt werden.

"Gefahren gehen aber nicht immer vom Verhalten des Verbrauchers aus, sondern häufig von Feuerwerkskörpern, die in Deutschland nicht zugelassen sind, weil sie nicht den Sicherheitsanforderungen genügen", sagt Weiße. Diese Anforderungen legt das Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM) fest. In Deutschland dürfen nur von der BAM zugelassene und entsprechend gekennzeichnete pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 und 2 verkauft werden.

Zur Kategorie 1 gehören beispielsweise Knallerbsen, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen. Nur Personen, die mindestens zwölf Jahre alt sind, dürfen diese erwerben. Böller, Fontänen und Raketen, die zur Pyrotechnik der Kategorie 2 gehören, dürfen ab dem 18. Lebensjahr gekauft und abgebrannt werden, allerdings nur am Freitag, 31. Dezember 2010, und am Samstag, 1. Januar 2011. Weitere Infos gibt es im Internet unter www.bam.de.




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