Karlsruhe: Ordnungs- und Bürgeramt - Verpflichtungserklärung
Bonitätsprüfung für Gastgeber
Achtung: Diese Bonitätsprüfung gilt nur bis 30.11.2024. Ab 1.12. sind andere Prüfregelungen gültig!
Mehr zum Thema siehe: -> Verpflichtungserklärung abgeben.
Mit diesem Formular kann unverbindlich ermittelt werden, ob das Familieneinkommen für eine Einladung ausländischer Gäste aus einem visumpflichtigen Land ausreichend ist. Geprüft werden die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen.
Hinweis: Diese Anwendung ist nur zur eigenen Prüfung. Es werden keine Daten gespeichert, noch wird ein Vorgang ausgelöst.
Gastgebender Haushalt |
Gäste: Aufenthalt bis zu 3 Monate |
Gäste: Aufenthalt länger als 3 Monate |
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Bedarf kurz Gast:
Bedarf lang Gast:
Bedarf gesamt:
Über-/Unterdeckung: