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Karlsruhe: Ordnungs- und Bürgeramt - Verpflichtungserklärung

Bonitätsprüfung für Gastgeber

Mit diesem Formular kann unverbindlich ermittelt werden, ob das Familieneinkommen für eine Einladung ausländischer Gäste aus einem visumpflichtigen Land ausreichend ist. Geprüft werden die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen.
Hinweis: Diese Anwendung ist nur zur eigenen Prüfung. Es werden keine Daten gespeichert, noch wird ein Vorgang ausgelöst.

Gastgebender Haushalt

Gäste: Aufenthalt bis zu 3 Monate

Gäste: Aufenthalt länger als 3 Monate

Personenanzahl eintragen Personenanzahl eintragen Personenanzahl eintragen

Netto-Einkommen des gastgebenden Haushalts eintragen:

- Arbeitnehmer/in
Einkommen nach Abzüge (=Netto)
Durchschnitt der letzen 3 Monate
Die letzen 3 Monate - Netto
Monat 1 Euro
Monat 2 Euro
Monat 3 Euro
oder
- Selbständige
Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche Monatseinkommen
- Rentner/in
monatlich Euro
Ergebnis


Die folgenden Ausgaben dienen der Überprüfung der Daten.
Bedarf Gastgeber/in:
Bedarf kurz Gast:
Bedarf lang Gast:

Bedarf gesamt:
Über-/Unterdeckung: