Karlsruhe: Verpflichtungserklärung Besuchsaufenthalte

Karlsruhe: Ordnungs- und Bürgeramt - Verpflichtungserklärung

Bonitätsprüfung für Gastgeber

Achtung: Diese Bonitätsprüfung gilt nur bis 30.11.2024. Ab 1.12. sind andere Prüfregelungen gültig!
Mehr zum Thema siehe: -> Verpflichtungserklärung abgeben.



Mit diesem Formular kann unverbindlich ermittelt werden, ob das Familieneinkommen für eine Einladung ausländischer Gäste aus einem visumpflichtigen Land ausreichend ist. Geprüft werden die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen.
Hinweis: Diese Anwendung ist nur zur eigenen Prüfung. Es werden keine Daten gespeichert, noch wird ein Vorgang ausgelöst.

Gastgebender Haushalt

Gäste: Aufenthalt bis zu 3 Monate

Gäste: Aufenthalt länger als 3 Monate

Personenanzahl eintragen Personenanzahl eintragen Personenanzahl eintragen

Netto-Einkommen des gastgebenden Haushalts eintragen:

- Arbeitnehmer/in
Einkommen nach Abzüge (=Netto)
Durchschnitt der letzen 3 Monate
Die letzen 3 Monate - Netto
Monat 1 Euro
Monat 2 Euro
Monat 3 Euro
oder
- Selbständige
Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche Monatseinkommen
- Rentner/in
monatlich Euro
Ergebnis


Die folgenden Ausgaben dienen der Überprüfung der Daten.
Bedarf Gastgeber/in:
Bedarf kurz Gast:
Bedarf lang Gast:

Bedarf gesamt:
Über-/Unterdeckung: