Bitte beachten Sie:
Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken.
Damit verpflichten Sie sich für einen Zeitraum von fünf Jahren, die Kosten für den Lebensunterhalt des Ausländers zu tragen.
Sie beinhaltet, dass Sie alle öffentlichen Mittel erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit anfallen, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen.
Das gilt auch für eine eventuelle Rückreise in den Heimatstaat (Ausreise- beziehungsweise Abschiebungskosten).
Die Frist von fünf Jahren beginnt mit der durch die Verpflichtungserklärung ermöglichten Einreise des Ausländers.
Die Verpflichtungserklärung erlischt weder durch die Anerkennung als Schutzberechtigter nach dem Asylgesetz noch durch Erteilung einer anderen humanitären Aufenthaltserlaubnis.
Antrag auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung
Das Formular muss ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an VE@oa.karlsruhe.de gesendet oder postalisch eingereicht werden.
Antrag auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung (PDF-Formular)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Natürliche, aber auch juristische Personen wie beispielsweise Firmen oder karitative Vereine können eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Die Ausländerbehörde prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität.
Die Verpflichtung aus der Verpflichtungserklärung ist vollstreckbar.
Sie müssen die Verpflichtungserklärung schriftlich bei der Ausländerbehörde abgeben. Die Erklärung muss handschriftlich unterschrieben sein.
Sie können die Verpflichtungserklärung per E-Mail an VE@oa.karlsruhe.de oder postalisch an die Anschrift: Ausländerbehörde, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe senden.
Die Terminvergabe erfolgt bei vorliegender Bonität durch unsere Behörde.
keine
Die Ausländerbehörde kann weitere Nachweise wie beispielsweise Nachweise über ausreichenden Wohnraum einfordern.
je Verpflichtungserklärung: EUR 29,00
Zahlungsart: Barzahlung oder EC - Karte mit PIN
kostenlos: unabhängig der Beantragung kann vorab eine unverbindliche Bonitätsprüfung durchgeführt werden
Keiner
§ 47 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen)
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 23.02.2024 freigegeben.