Es besteht die Möglichkeit der Veröffentlichung oder Übermittlung der persönlichen Daten an verschiedene Stellen zu widersprechen.
Dies betrifft die Veröffentlichung und Übermittlung an:
Hinweis: Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Meldewesen: Infoblatt Datenschutzerklärung
Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Danach kann das Formular per Post oder E-Mail an uns gesendet werden.
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Meldebehörde ist
Keine.
keine
Um der Übermittlung Ihrer Daten zu widersprechen füllen Sie das Formular aus und senden es per Post oder E-Mail an uns zurück.
Die Gemeinden weisen bei der Anmeldung und einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.
keine
Leistungsklage
Meldeverordnung Baden-Württemberg
Bundesdatenschutzgesetz - BDSG:
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 16.02.2024 freigegeben.