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Bürgerservice Karlsruhe

Führerschein - Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl)

Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden. Sie benötigen einen Ersatzführerschein.

Hinweis: Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Verlustbescheinigung erhalten.

Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein ausgestellt wurde, müssen Sie den alten Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt aber nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Antrag auf Ersatz oder Änderung einer Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) / Aktualisierung der Personendaten (Onlineantrag mit Postversand)

Führerscheinstelle: Infoblatt Datenschutz

Online-Terminvereinbarung Führerscheinstelle

Bürgerbüro Durlach

Bürgerbüro Grötzingen

Bürgerbüro Neureut

Bürgerbüro Stupferich

Bürgerbüro Wettersbach

Servicezentrum Auto und Verkehr: Führerscheinstelle

Keine.

  • Verlust oder Diebstahl des Führerscheins
  • Hauptwohnsitz ist in Karlsruhe
    Wer im Landkreis Karlsruhe wohnt, wendet sich an das Landratsamt Karlsruhe.

Sie müssen den Ersatzführerschein bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen.
Wenn die für Sie zuständige Führerscheinstelle Ihren Führerschein nicht erstmals ausgestellt hat, benötigen Sie einen Auszug aus dem Führerscheinregister der früheren, ausstellenden Behörde.
Dieser müssen Sie Ihren Namen beziehungsweise Geburtsnamen, Vorn
amen und Geburtsdatum mitteilen. Falls vorhanden, geben Sie auch Erteilungsdatum und Listennummer des Führerscheins an.
Der Registerauszug wird dann unmittelbar an die jetzt zuständige Stelle gesandt.

Der Antrag kann persönlich oder schriftlich eingereicht werden.
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Einen Termin können Sie entweder online auf karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch über die Behördennummer 115 vereinbaren.

Sie erhalten für Kontrollen (beispielsweise durch die Polizei) eine Bescheinigung, dass Sie einen Ersatzführerschein beantragt haben. Diese Bescheinigung stellt keinen Führerschein beziehungsweise Nachweis der Fahrberechtigung dar.

Den Führerschein kann auch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.

Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann Ihnen die zuständige Stelle den Führerschein auf Wunsch per Post zusenden. Ansonsten werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen können.

Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Bitte an den schriftlichen Antrag einen entsprechenden Hinweiszettel anheften – „Bitte um Expressverfahren“.

Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden.

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie bei schriftlicher Antragstellung)
  • ein biometrisches Passfoto
  • Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"), wenn der Führerschein nicht im Geltungsbereich der zuständigen Behörde ausgestellt wurde.
    Die Karteikartenabschrift kann auch bei der Beantragung angefordert werden.
  • 35,60 Euro
  • bei Expressbestellung zusätzlich: 18,49 Euro
    • für beschleunigte Ausstellung in dringenden Fällen innerhalb von 3 - 4 Tagen
    • Expressbestellung ist nur bei der Führerscheinstelle möglich

Zahlungsarten:
Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN

Um Ihren Antrag zu bearbeiten, ist eine Anfrage an das Kraftfahrt-Bundesamt nötig.
Die Bearbeitungsdauer ist daher je nach Arbeitsanfall unterschiedlich.
Es kann bis zu sechs Wochen dauern.

In der Zwischenzeit darf man fahren.

Widerspruch

Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort).

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 02. Oktober 2023 freigegeben.

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