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Bürgerservice Karlsruhe

Grundschulkinder für die Ergänzende Betreuung anmelden

Die Stadt Karlsruhe als Schulträger bietet die Ergänzende Betreuung an fast allen Karlsruher Grundschulen an.

In der Ergänzenden Betreuung können Eltern ihre Kinder an der Schule während der Schulzeit von:

  • Montag bis Freitag von 7:30 bis 13 Uhr oder
  • Montag bis Freitag von 7:30 bis 14 Uhr

von einer pädagogischen Fachkraft betreuen lassen.

Bis zum Unterrichtsbeginn und nach dem Ende des Unterrichts können die Kinder in einer Betreuungsgruppe spielen, malen, basteln, Freunde treffen und erhalten so ein qualifiziertes, bedarfsgerechtes und pädagogisches Angebot. Eltern haben Planungssicherheit durch zeitliche, personelle und pädagogische Verlässlichkeit der Betreuungsgruppen.

Antrag auf Geschwisterkindermäßigung in der Ergänzenden Betreuung – gültig für ein Schuljahr (Papiervordruck)

SEPA Lastschriftmandat

An fast allen Grundschulen bietet die Stadt Karlsruhe als Schulträgerin im Rahmen der verlässlichen Grundschule das freiwillige Angebot der ergänzenden Betreuung vor und nach dem Unterricht an.

Ihr Kind besucht eine Grundschule, die Ergänzende Betreuung anbietet.

Bitte melden Sie Ihr Kind über das Schul- und Sportamt, die Ortsverwaltungen oder das Schulsekretariat der Grundschule an.

Anmeldungen werden maximal zwei Jahre vor Einschulung entgegen genommen.

Die Platzvergabe erfolgt nach Eingangsdatum der Anmeldung durch das Schul- und Sportamt.

Ausgefülltes Anmeldeformular

gegebenenfalls:

  • Antrag auf Geschwisterkindermäßigung
  • Bescheid über Arbeislosengeld II
  • Karlsruher Kinderpass

Informationen zu den Entgelten finden Sie hier:

Ergänzende Betreuung - Entgelte

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Befreiung oder Geschwisterkindermäßigung.
Weitere Information finden Sie unter:

Ergänzende Betreuung - Geschwisterkindermäßigung und Befreiungsmöglichkeiten

In den Schulsekretariaten, beim Schul­ und Sportamt, den Ortsverwaltungen und unter www.karlsruhe.de/Schulen ist die ausführliche Konzeption der Ergänzenden Betreuung erhältlich.

Gegebenenfalls Ihrem Schreiben zur Ergänzenden Betreuung entnehmen.

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 26. Februar 2024 freigegeben.

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