Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Sozialleistungen bekommen oder über geringes Einkommen verfügen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:
Weitere Anträge und Anlagen für den Bereich Bildung und Teilhabe
Link zur Seite des Fachbereiches für Leistungen aus dem Bereich Bildung und Teilhabe.
Antragsanlage - Teilhabe (PDF, 232 KB)
Das Formular wird ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben.
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (PDF, 305 KB)
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Antragsanlage - Klassenfahrten und Ausflügen (PDF, 139 KB)
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Antragsanlage - Lernförderung (PDF, 241 KB)
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Antragsanlage - Schülerbeförderung (PDF, 228 KB)
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Antragsanlage - Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung (PDF, 44 KB)
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Den zuständigen Ansprechpartner nennt Ihnen
In einigen Landkreisen nehmen Stadtverwaltungen die Aufgaben wahr.
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe zusammen mit dem Antrag auf Bürgergeld beantragt. Dies gilt auch für solche Leistungen, die der Lernförderung Ihres Kindes dienen. Wenn Sie Leistungen nach dem SGB XII benötigen, sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe gesondert zu beantragen.
Bei eintägigen Ausflügen besteht die Möglichkeit der Sammelabrechnung über die Schulen.
Sie können auch für die Musik- oder Sportausstattung einen Zuschuss beantragen. Dabei müssen Sie immer einen Eigenanteil leisten.
Darüber hinaus kann ein Anspruch entstehen, wenn Eltern zwar keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können (Fälle sogenannter Bedarfsauslösung).
Je nachdem, welche Sozialleistung Sie erhalten, sind unterschiedliche Verfahrensabläufe vorgesehen.
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Stelle, um weitere Informationen zu erhalten.
Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer zuständigen Stelle.
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
keine
Der Rechtsbehelf ergibt sich aus dem Bescheid.
Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
09.04.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg