Bürgerdienste
Entwässerungsgebühren:
Erstattung wegen Wasserrohrbruch
Kurzinformation
Erstattung von Entwässerungsgebühren wegen eines Wasserrohrbruchs, bei welchem das Wasser nicht oder nur teilweise in die Kanalisation eingeleitet wurde.
Beschreibung
Der Wasserrohrbruch ist über eine Rechnungskopie vom beauftragten Fachbetrieb nachzuweisen.
Die nicht eingeleitete Wassermenge wird anhand der Vorjahresverbräuche vom Tiefbauamt – Stadtentwässerung geschätzt.
Der Antrag auf Herabsetzung der Entwässerungsgebühr muss vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides bei der Stadt eingegangen sein.
Später eingehende Anträge können nur unter den Einschränkungen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung berücksichtigt werden.
Verfahren
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind beizufügen:
Rechnungskopie über die Reparatur durch einen beauftragten Fachbetrieb
Kopie der letzten Rechnung der Stadtwerke Karlsruhe, falls keine Vertragskontonummer angegeben wurde.
Rechtsgrundlagen
Formulare
Das Formular muss unterschrieben werden, kann aber per Post eingereicht werden.
Für diesen Bürgerdienst stehen Formular/e zur Verfügung.Formular
Es sind Formulare mit und ohne Ausfüllassistenten im Einsatz.
Dienststellen
Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr Tiefbauamt
Weitere Informationen
76133 Karlsruhe
Lageplan
0721 133-6609 (Telefax)
E-Mail: tba@karlsruhe.de
Eine
Nachricht senden