Bürgerdienste
Abfallbehälter:
Befreiung von der Papiertonne
Kurzinformation
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, sich von der städtischen Papiertonne befreien zu lassen.
Beschreibung
Die städtische Papiertonne ist keine Pflichttonne. Wer Papier, Pappe, Kartonagen oder Verpackungen aus diesem Material zur Vereinssammlung, zur Wertstoffstation oder an einen gewerblichen Entsorger gibt, kann sich von der städtischen Papiertonne befreien lassen.
Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Hausverwaltungen können hier online den Antrag auf Befreiung von der städtischen Papiertonnne stellen.
Mieterinnen oder Mieter wenden sich bitte an die Vermieter/innen oder Hausverwaltungen.
Zuständigkeitsbereich
Nur Stadt Karlsruhe und die Ortsverwaltungen Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Neureut, Palmbach, Stupferich und Wolfartsweier
Verfahren
Erforderliche Unterlagen
Antrag
Der Antrag zur Befreiung von der städtischen Papiertonne kann direkt online gestellt und eingereicht werden.
Das erforderliche Antragsformular steht in der Rubrik "Formulare und Onlinedienste" zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
Nur ein vollständig ausgefüllter Antrag kann bearbeitet werden. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgertelefon 115
Ein Bescheid über Ihren Antrag geht Ihnen in Kürze zu.
Hinweis zum Datenschutz:
Ihre persönlichen Daten werden vom Amt für Abfallwirtschaft im Namen und Auftrag der Stadt Karlsruhe erhoben. Die Daten werden unter Beachtung des Landesdatenschutzgesetzes ausschließlich im Rahmen des Erhebungszwecks elektronisch verarbeitet.
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Gebühren
Für die Papiertonne wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. Die Kosten werden auf die Restmüllgebühr umgelegt.
Rechtsgrundlagen
Dienststellen
Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 und 12.45 bis 15.30 Uhr Amt für Abfallwirtschaft
Weitere Informationen
76227 Karlsruhe
Lageplan
0721 133-7024 / 7083 (Bestellung oder Änderung von Restmüll-, Wertstoff- und Biotonnen)
0721 133-7009 (Telefax)
E-Mail: afa@karlsruhe.de
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