Bürgerdienste
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
Kurzinformation
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Dieser wird für alle Drittstaatsangehörigen als eigenes Dokument ausgestellt.
Beschreibung
Am 01. September 2011 wurde der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) bundesweit eingeführt.
Der eAT wird als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt.
Dieser wird für alle Drittstaatsangehörigen als eigenes Dokument ausgestellt und ist nur gültig im Zusammenhang mit einem gültigen,anerkannten Pass oder Passersatz .
Auch für Säuglinge und Kinder wird ein eigener eAT ausgestellt.
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt:
- Aufenthaltserlaubnis (§ 7 Abs. 1 AufenthG)
- Niederlassungserlaubnis (§ 9 Abs. 1 AufenthG)
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG (§ 9a AufenthG)
- Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die selbst nicht Unionsbürger sind (§ 5 Abs. 2 FreizügG/EU)
- Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die selbst nicht Unionsbürger sind (§ 5 Abs. 6 S. 2 FreizügG/EU)
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizer und deren drittstaatsangehörige Familienangehörige gem. § 28 AufenthV (optional)
- Blaue Karte-EU nach der Richtlinie des Rates der EU vom 25. Mai 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung.
Ausführliche Informationen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- Broschüre "Alles Wissenswerte zum elektronischen Aufenthaltstitel"
Die Broschüre ist in verschiedenen Sprachen erhältlich. - Steckbrief Elektronischer Aufenthaltstitel
Formulare
Das Formular muss persönlich abgegeben werden
Für diesen Bürgerdienst stehen Formular/e zur Verfügung.Formular
Es sind Formulare mit und ohne Ausfüllassistenten im Einsatz.
Dienststellen
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr Ausländerbehörde
Weitere Informationen
76124 Karlsruhe
Lageplan
Donnerstag: 14.00 bis 17.00 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
Telefonisch unter 115
Online-Terminvereinbarung
0721 133 3388 (Bürgerdienste)
0721 133 3275 (Telefax)
E-Mail: auslaenderbehoerde@oa.karlsruhe.de
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