Bürgerdienste
Altlasten:
Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster
Kurzinformation
Zur Beurteilung eines Grundstückes können Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster beantragt werden.
Beschreibung
Im Bodenschutz- und Altlastenkataster der Stadt Karlsruhe sind die zum aktuellen Erhebungsstand (31. Dezember 2011) bekannten Verdachtsflächen, schädlichen Bodenveränderungen, altlastverdächtigen Flächen und Altlasten innerhalb des Stadtgebiets verzeichnet.
Die Auskunft umfasst Informationen über die Historie, den Stand der Altlastenbear-beitung sowie den derzeitigen Handlungsbedarf in wasser-, bodenschutz- und abfallrechtlicher Hinsicht.
Auskünfte können Eigentümer und Eigentümerinnen der fraglichen Grundstücke beantragen. Auch jede andere Person erhält Auskünfte zu einem bestimmten Grundstück sofern die Einwilligung des Eigentümers oder der Eigentümerin vorliegt.
Zuständigkeit
- für Grundstücke innerhalb des Stadtgebiets: die Stadtverwaltung (siehe Register Dienststellen)
- für Grundstücke im Landkreis Karlsruhe: das Landratsamt Karlsruhe (bodenschutz@landratsamt-karlsruhe.de)
Zu beachten
Mit dem Erwerb eines Grundstücks übernimmt der Käufer auch die Verantwortung. Stellt sich heraus, dass auf dem Grundstück Verunreinigungen des Untergrundes und/oder des Grundwassers vorliegen, hat dies unter Umständen nicht nur eine Wertminderung des Grundstücks zur Folge. Kann der Verursacher der Verunreinigung nicht mehr festgestellt werden oder ist dieser haftungsrechtlich nicht mehr greifbar, kann der Grundstückseigentümer zu gegebenenfalls finanziell sehr aufwendigen Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen verpflichtet werden.
Verfahren
Erforderliche Unterlagen
- unterschriebener Antrag siehe Formulare
Zu beachten
- Der unterschriebene Antrag kann per Post, per Fax oder eingescannt per E-Mail eingereicht werden.
- Eine telefonische Auskunft oder ein Versand der Auskunft per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
- Die Erteilung der Auskunft erfolgt schriftlich.
- Der Bekanntgabe der Informationen erfolgt nur, wenn keine gesetzlich geschützten Interessen anderer entgegen stehen.
Gebühren
Die Auskunft ist bis zu einem Bearbeitungsaufwand von drei Stunden gebührenfrei. Bei einem höheren Aufwand wird eine Gebühr gemäß Um weltverwaltungsgesetz Baden-Württemberg erhoben.
Rechtsgrundlagen
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchAG)
Umweltverwaltungsgesetz Baden-Württemberg (UVwG)
Bearbeitungszeit
Formulare
Das Formular muss unterschrieben werden, kann aber per Post eingereicht werden.
Für diesen Bürgerdienst stehen Formular/e zur Verfügung.Formular
Es sind Formulare mit und ohne Ausfüllassistenten im Einsatz.
Dienststellen
Montag bis Freitag: 8.30 bis 15.30 Uhr oder nach Vereinbarung. Umwelt- und Arbeitsschutz
Weitere Informationen
76131 Karlsruhe
Lageplan
0721 133-1004 (Ansage Ozonwerte)
0721 133-3101 (Sekretariat)
0721 133-3109 (Telefax)
E-Mail: umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de
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