Bürgerdienste
Kfz-Zulassung:
Neufahrzeug zulassen
Kurzinformation
Kraftfahrzeuge, die auf öffentlichen Strassen geführt werden sollen, müssen zugelassen werden.Beschreibung
Von einer Neuzulassung spricht man, wenn das Kraftfahrzeug noch nie zugelassen war.
Zuständigkeit
Hauptwohnsitz/Firmensitz im Stadtgebiet: Ordnungs- und Bürgeramt (siehe Dienststellen)
Hauptwohnsitz/Firmensitz im Landkreis: Landratsamt Karlsruhe
Weitere Informationen
KFZ-Steuer beim Hauptzollamt Karlsruhe
Verfahren
Erforderliche Unterlagen
Identitätsnachweis
- für natürliche Personen:
Personalausweis oder Reisepass (bei Ausländern zusätzlich: Aufenthaltstitel)
- für juristische Personen:
bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern usw.: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung, ggf. Partnerschaftsregister-Auszug
Fahrzeugunterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
- Liegt keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vor, wird eine Originalrechnung oder ein Kaufvertrag benötigt.
Des Weiteren muss vom Hersteller oder Händler bestätigt werden, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II für dieses Fahrzeug noch nie ausgestellt wurde.
Außerdem muss in diesem Fall das Kraftfahrzeug zur Identifizierung bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden. - EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Datenbestätigung des Herstellers
- Liegt das Auslieferungsdatum des Fahrzeugs mehr als 18 Monate zurück (Datum im Fahrzeugbrief oder in der Betriebserlaubnis), so ist eine Bescheinigung des amtlich anerkannten Sachverständigen vorzulegen, dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist.
- Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) der Versicherung
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Das Hauptzollamt Karlsruhe ist für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Ohne Erteilung einer Einzugsermächtigung darf die Kfz-Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen.
Sollte der Halter nicht der Steuerpflichtige sein, muss die Einzugsermächtigung sowohl vom Steuerpflichtigen (Kontoinhaber) als auch vom Halter unterschrieben werden.
Vollmacht
Für den Fall, dass die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wird, nicht selbst erscheint, kann eine Vollmacht erteilt werden.
Bei Zulassungen für juristische Personen benötigt die zulassende Person in der Regel immer eine Vollmacht.
Die bevollmächtigte Person muss sich durch einen Personalausweis oder Pass ausweisen können.
Der Identitätsnachweis der vollmachtgebenden Person ist ebenfalls im Original oder in Kopie vorzulegen.
Gebühren
Zwischen 27,00 Euro und 75,40 Euro (+ 0,30 Euro je Klebesiegel) ohne die Kosten für Schilder
Zahlungsart
Formulare
Formular
Das Formular muss persönlich abgegeben werden
- Formular
Ein HTML oder PDF-Formular wird ausgefüllt und persönlich oder per Post abgegeben.
Dienststellen
An den folgenden Dienststellen können Sie Ihr Anliegen vorbringen und erledigen.
- Bürgerbüro Durlach, Pfinztalstr.33 (Rathaus Durlach)
- Ortsverwaltung Grötzingen, Rathausplatz 1 Termin
- Ortsverwaltung Hohenwettersbach, Kirchplatz 4
- Ortsverwaltung Neureut, Neureuter Hauptstr. 256 Termin
- Ortsverwaltung Stupferich, Kleinsteinbacher Str. 16
- Ortsverwaltung Wettersbach, Am Wetterbach 40
- Ortsverwaltung Wolfartsweier, Rathausstraße 2
- Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle, Steinhäuserstraße 22 Termin
Bürgerbüro Durlach
- Adresse
- Pfinztalstr.33 (Rathaus Durlach)
76227 Karlsruhe
Lageplan - Haltestelle
- Standortinformation
- Öffnungszeiten
Montag: 8.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Telefonisch unter 115
oder Internet Online-Terminvereinbarung
An Feiertagen können die Öffnungszeiten variieren. Auch gibt es betriebsbedingte unterjährige Schließtage. Wir bitten Sie deshalb, immer auch die gesonderten Öffnungszeiten zu beachten.
- Telefon / Telefax / E-Mail
- 0721 133-1920 (Bürgerbüro Durlach)
0721 133-1912 (Kundeninformation)
0721 133-1909 (Telefax)
E-Mail: durlach@karlsruhe.de
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Ortsverwaltung Grötzingen
- Adresse
- Rathausplatz 1
76229 Karlsruhe
Lageplan - Haltestelle
- Öffnungszeiten
Rathaus I - Hauptverwaltung und Bauamt
Dienstag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr oder nach Terminvereinbarung
Bürgerbüro
Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 12.00 und 13.30 bis 18.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Telefonisch unter 115
oder Internet Online-Terminvereinbarung
An Feiertagen wie rund um Ostern und Weihnachten können die Öffnungszeiten variieren. Auch gibt es betriebsbedingte unterjährige Schließtage. Wir bitten Sie deshalb, immer auch die gesonderten Öffnungszeiten zu beachten.
https://www.karlsruhe.de/b4/buergerdienste- Telefon / Telefax / E-Mail
- 0721 94851-0 (Zentrale)
0721 94851-90 (Telefax)
E-Mail: groetzingen@karlsruhe.de
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Ortsverwaltung Hohenwettersbach
- Adresse
- Kirchplatz 4
76228 Karlsruhe
Lageplan - Haltestelle
- Standortinformation
- Öffnungszeiten
Montag: geschlossen
Dienstag, Mittwoch, Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 bis 17.30 Uhr- Telefon / Telefax / E-Mail
- 0721 46449-0 (Zentrale)
0721 46449-19 (Telefax)
E-Mail: hohenwet@karlsruhe.de
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Ortsverwaltung Neureut
- Adresse
- Neureuter Hauptstr. 256
76149 Karlsruhe
Lageplan - Haltestelle
- Standortinformation
- Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 13.30 bis 17.30 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Telefonisch unter 115
oder Internet Online-Terminvereinbarung- Telefon / Telefax / E-Mail
- 0721 7805-0 (Zentrale)
0721 7805-101 (Sekretariat)
0721 7805-150 (Telefax)
E-Mail: neureut@karlsruhe.de
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Ortsverwaltung Stupferich
- Adresse
- Kleinsteinbacher Str. 16
76228 Karlsruhe
Lageplan - Haltestelle
- Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8.00 bis 12.00
Donnerstag: 13.00 bis 17.30 Uhr
Freitag: geschlossen- Telefon / Telefax / E-Mail
- 0721 94761-0 (Zentrale)
0721 94761-14 (Telefax)
E-Mail: stupf@karlsruhe.de
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Ortsverwaltung Wettersbach
- Adresse
- Am Wetterbach 40
76228 Karlsruhe
Lageplan - Haltestelle
- Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Termine nach Vereinbarung
Telefonisch unter 115
oder Internet Online-Terminvereinbarung
- Telefon / Telefax / E-Mail
- 0721 94550-0 (Zentrale)
0721 94550-11 (Sekretariat)
0721 94550-50 (Telefax)
E-Mail: wettersbach@karlsruhe.de
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Ortsverwaltung Wolfartsweier
- Adresse
- Rathausstraße 2
76228 Karlsruhe
Lageplan - Haltestelle
- Öffnungszeiten
Montag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag: derzeit geschlossen
Donnerstag: 13.00 bis 17.30 Uhr
- Telefon / Telefax / E-Mail
- 0721 94376-0 (Zentrale)
0721 94376-11 (Sekretariat)
0721 94376-30 (Telefax)
E-Mail: wweier@karlsruhe.de
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Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle
- Adresse
- Steinhäuserstraße 22
76135 Karlsruhe
Lageplan - Haltestelle
- Europahalle
Linie 1 - Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 17.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Telefonisch unter 115
oder Internet Online-Terminvereinbarung
Händlerschalter 2. OG, Annahmezeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 10.30 Uhr
An Feiertagen können die Öffnungszeiten variieren. Auch gibt es betriebsbedingte unterjährige Schließtage. Wir bitten Sie deshalb, immer auch die gesonderten Öffnungszeiten zu beachten.
https://www.karlsruhe.de/b4/buergerdienste- Telefon / Telefax / E-Mail
- 115 (Servicecenter Stadt- und Landkreis Karlsruhe)
0721 133-3919 (Telefax)
E-Mail: buergerdienste@oa.karlsruhe.de
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