Bürgerdienste
Gewerbewesen:
Gewerbeerlaubnis für Bewachungsgewerbe beantragen
Kurzinformation
Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur mit einer Erlaubnis ausgeübt werden.
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Beschreibung
Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe (zum Beispiel Objekt- oder Personenschutz) dürfen nur mit einer Erlaubnis ausgeübt werden.
Als Bewachung gelten Tätigkeiten, die das Leben oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen sollen, beispielsweise:
- herkömmliche Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung
- Veranstaltungsdienst
- Fluggastkontrolle
- Durchführung von Geld- und Werttransporten
- Personenschutz
- Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie von Kernkraftwerken

Verfahren
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
(zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt) - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
(zu beantragen bei dem für den Wohnsitz/Sitz der Niederlassung zuständigen Gemeindevorstand) - Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Für den Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel und Sicherheiten
- Bei Wohnsitz in Deutschland üblicherweise
- Selbstauskunft - Amtsgericht - Insolvenzabteilung
- Selbstauskunft aus der Schuldnerkartei
www.vollstreckungsportal.de - Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
- Bei Wohnsitz im Ausland
- Dokumente aus dem Heimatland, die die geordneten Vermögensverhältnisse des Antragsstellers nachweisen
- Bei Wohnsitz in Deutschland üblicherweise
- Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister
- Nachweis über den Abschluss der erforderlichen Haftpflichtversicherungen
Mindestversicherungssummen (§ 6 Bewachungsverordnung, BewachV): - für Personenschäden: 1 Million Euro
- für Sachschäden: 250.000 Euro
- für das Abhandenkommen bewachter Sachen: 15.000 Euro
- für reine Vermögensschäden: 12.500 Euro
Gebühren
420,00 EUR bis 950,00 EUR
Zahlungsart
Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN
Rechtsgrundlagen
- § 34a Gewerbeordnung (GewO) (Bewachungsgewerbe)
- Verordnung über das Bewachungsgewerbe
Dienststellen
Ordnungs-und Bürgeramt: Gewerbewesen
- Adresse
- Kaiserallee 8
76124 Karlsruhe - Standortinformation
Wegweisung, Behindertenparkplatz, Rollstuhlzugänglichkeit - Lageplan
- Haltestelle
- Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 17.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Telefonisch unter 115
Online-Terminvereinbarung- Telefon / Telefax / E-Mail
- 115 (Servicecenter Stadt- und Landkreis Karlsruhe)
0721 133-3387 (Bürgerdienste)
0721 133-33 06 (Telefax)
E-Mail: gewerbewesen@oa.karlsruhe.de
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