Bürgerdienste
Verpflichtungserklärung abgeben - Einladung von Besuchern aus dem Ausland
Kurzinformation
Beschreibung
Bei Besuchsaufenthalten oder Geschäftsreisen bis zu drei Monaten entscheiden die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften und Generalkonsulate) in eigener Zuständigkeit über die Erteilung eines Visums.
Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Ländern (Drittstaaten) , die nach Deutschland einreisen möchten, müssen dort unter anderem nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt einschließlich ausreichendem Krankenversicherungsschutz für die Dauer des beabsichtigten Aufenthaltes sicherzustellen.
Dieser Nachweis kann auch durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung erbracht werden.
Bei einer Verpflichtungserklärung handelt es sich um die schriftliche Erklärung, die Kosten des Lebensunterhalts eines Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum, der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit sowie die Kosten der Ausreise zu übernehmen.
Mit der Verpflichtungserklärung verpflichtet sich die Verpflichtungsgeberin oder der Verpflichtungsgeber (Gastgeberin oder Gastgeber) für alle Kosten aufzukommen, die während des Aufenthaltes des Gastes in Deutschland anfallen können.
Hierzu wird die Bonität des Gastgebers geprüft.
Soweit die eingeladene Person nicht selbst für ihren Aufenthalt krankenversichert ist, wird der Abschluss einer speziellen Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts empfohlen.
Grundsätzlich ist es erforderlich, dass für jede einzelne Person, die nach Deutschland einreisen möchte, eine Verpflichtungserklärung abgegeben wird.
Sollte es sich um ein Ehepaar handeln, ist es möglich, das Ehepaar gemeinsam in die Verpflichtungserklärung aufzunehmen.
Sofern dieses Ehepaar minderjährige Kinder hat, können bis zu 5 Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr mit in die Verpflichtungserklärung aufgenommen werden.
Für Kinder ab 16 Jahren ist eine eigene Einladung durchzuführen.
Unverbindliche Bonitätsprüfung
Fragebogen für Gastgeber
Weitere Informationen
Auswärtiges Amt

Verfahren
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe Register "Formulare")
- Reisepass oder Personalausweis, Aufenthaltstitel
- aktuelle Verdienstnachweise der letzten drei Monate ggf. auch vom Ehegatten des Einladenden oder der Einladenden beziehungsweise Sparbuch
- bei Rentnern und Rentnerinnen: Rentenbescheid oder Pensionsbescheinigung ggf. auch vom Ehegatten
- bei Selbstständigen:
Bescheinigung des Steuerberaters oder der Steuerberaterin über das Nettoeinkommen
Steuerbescheid
Gewerberegisterauszug beziehungsweise Ausdruck aus dem Handelsregister - bei Vereinen:
Nachweis über das Vereinsvermögen
Nachweis über Handlungsbevollmächtigung - Nachweis zur Bonität:
Kann die Bonität nicht durch laufendes Einkommen nachgewiesen werden, so kann auch ein Sparbuch mit Sperrvermerk eingerichtet werden.
Je eingeladene Person sind 2.500 Euro für das Ordnungs- und Bürgeramt nachzuweisen.
Gebühren
Die Gebühr je Verpflichtungserklärung beträgt 29,00 EUR.
Zahlungsart
Rechtsgrundlagen
Formulare
Formular
Das Formular muss persönlich abgegeben werden
Für diesen Bürgerdienst stehen Formular/e zur Verfügung.
Es sind Formulare mit und ohne Ausfüllassistenten im Einsatz.
- Formular ohne Ausfüllassistent: Dieses Formular im PDF-Format kann man am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken
- Formular mit Ausfüllassistent: Ein Online-Dienst führt Sie durch den Antrag. Wenn alle Fragen beantwortet sind, wird ein bereits fertig ausgefülltes PDF-Dokument erzeugt, das ausgedruckt werden kann.
Dienststellen
Bürgerbüro K8
- Adresse
- Kaiserallee 8 (bis einschließlich Freitag, 19.01.2018)
Helmholtzstraße 9 (ab Montag, 22.01.2018)
76133 Karlsruhe - Standortinformation
Wegweisung, Behindertenparkplatz, Rollstuhlzugänglichkeit - Lageplan
- Haltestelle
- Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 17.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Telefonisch unter 115
oder Internet Online-Terminvereinbarung- Telefon / Telefax / E-Mail
- 115 (Servicecenter Stadt- und Landkreis Karlsruhe)
0721 133-3309 (Telefax)
E-Mail: buergerdienste@oa.karlsruhe.de
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