Bürgerdienste Umweltplakette kaufen - Ottomotor 1. Emissionsschlüssel -> 2. Ihre Daten -> 3. Bezahlen -> 4. Bestätigung Die Feinstaubverordnung sieht eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung von Personen-, Lastkraftwagen und Bussen mit einer Plakette vor. Zudem wird ein neues Verkehrszeichen "Umweltzone" eingeführt, das dauerhaft ein feinstaubbedingtes Fahrverbot signalisiert. Davon sind lediglich Fahrzeuge ausgenommen, die eine Umweltplakette auf der Windschutzscheibe tragen. Bitte geben Sie Ihre Fahrzeugdaten an, damit Sie prüfen können, ob eine Umweltplakette erteilt werden kann. Prüfung Zuteilung für KFZ mit Ottomotor (Benzin, Flüssiggas, Erdgas) Entscheidend ist der jeweilige Emissionsschlüssel. Diesen finden Sie in Ihren Fahrzeugpapieren. Wenn Ihre Papiere vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, finden Sie den Emissionsschlüssel im Fahrzeugschein im Feld "Schlüsselnummern zu 1" an der fünften und sechsten Stelle des sechsstelligen Codes. Bei Fahrzeugpapieren, die nach dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, finden Sie den Emissionsschlüssel im Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung. Es sind die letzten beiden Zahlen der Ziffernreihe. Schlüsselnummer eintragen (2 Ziffern): Plakettenvergabe für ausländische Fahrzeuge (PDF, 62 KB) Issue of stickers to drivers of foreign vehicles (PDF, 50 KB) Distribution d'éco-vignettes pour les véhicules étrangers (PDF, 62 KB)