Die Feinstaubverordnung sieht eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung von Personen-,
Lastkraftwagen und Bussen mit einer Plakette vor. Zudem wird ein neues Verkehrszeichen "Umweltzone"
eingeführt, das dauerhaft ein feinstaubbedingtes Fahrverbot signalisiert. Davon sind lediglich
Fahrzeuge ausgenommen, die eine Umweltplakette auf der Windschutzscheibe tragen.
Bitte geben Sie Ihre Fahrzeugdaten an, damit Sie prüfen können, ob eine Umweltplakette erteilt werden kann.