Antrag auf Bildung einer Behältergemeinschaft

Nach Absenden der Änderung wird eine neue Seite geöffnet, auf der Ihre Eingaben noch einmal aufgelistet sind und an deren unteren Ende sich ein Button zum Ausdruck des Antrags befindet. Den Ausdruck bitte unterschreiben und entweder per Post oder eingescannt per E-Mail an: behaelterverwaltung@tsk.karlsruhe.de zurückschicken.
Die Daten können erst nach Eingang des unterschriebenen Antrags bearbeitet werden.

Bitte gewünschte Behälterart markieren! Für jede Behälterart einen eigenen Antrag ausfüllen.
Hinweis:
Antragsteller können nur die Grundstückseigentümer oder die diesem gemäß § 3 Abs.1 Satz 1 der Abfallentsorgungssatzung gleichgestellten Berechtigten sein.


Grund-
stück
Straße
Haus-Nr.
Eigentümer (s. § 3 Abf.Geb.Satzung)
Kundennummer bei den Stadtwerken
Anzahl gemeldeter Personen
1.
2.
3.
4.
5.


Bitte tragen Sie zur jeweiligen Behältergröße Ihre gewünschte Anzahl ein:

80 l 2)
120 l
240 l
770 l 1), 2)
1100 l 1)

1) Bioabfallbehälter gibt es lediglich in den Größen 80, 120 und 240 Liter.

2) Altpapierbehälter gibt es lediglich in den Größen 120, 240 und 1100 Liter.

Hinweis:

Als Grundlage für die Zuteilung der Restmüllbehälter wird bei Haushaltungen ein Volumen von 10 Liter pro Person und Woche empfohlen. Auf Antrag kann ein geringeres Mindestvolumenzugelassen werden, sofern die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer nachweist, dass durch entsprechende Abfallvermeidungs- bzw. Abfallverwertungsmaßnahmen weniger Restmüll anfällt.

Die Stadt behält sich gemäß § 10 Abs. 1 der Abfallentsorgungssatzung das Recht vor, nach vorheriger Absprache mit den Anschlusspflichtigen das aufzustellende Behältervolumen für Restmüll, Bioabfall und Wertstoff ggf. auch abweichend vom Antrag festzulegen.
Dies gilt nicht für den Altpapierbehälter!


Der/die gemeinschaftlich genutzte/n Behälter kann/können in 10 l-Anteilen aufgeteilt werden.

Hinweis:
Es ist zu beachten, dass gemäß § 10 Abs.3 letzter Satz der Abfallentsorgungssatzung auf jedes Grundstück ein rechnerisches Mindestvolumen von 40 Litern - also von vier 10 l-Anteilen - entfallen muss.

für Grundstück
Anzahl der 10 l-Anteile
80 l
120 l
240 l
770 l
1100 l
1.
10 l-Anteile
2.
10 l-Anteile
3.
10 l-Anteile
4.
10 l-Anteile
5.
10 l-Anteile


Gemäß § 11 Abs. 2 und 3 der Abfallentsorgungssatzung ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, den Standplatz und Transportweg herzustellen und verkehrssicher zu halten. Der Standplatz ist in möglichst kurzer Entfernung zum Fahrbahnrand oder zum nächstmöglichen Halteplatz des Sammelfahrzeugs ebenerdig einzurichten. Die Entfernung darf 15 m nicht überschreiten.

Der/die Behälter wird/werden künftig auf folgendem Grundstück aufgestellt:



Anmerkung:
Das Ausscheiden eines Grundstücks aus der Behältergemeinschaft hat deren Auflösung zur Folge.
Auf Antrag können die verbleibenden Grundstücke eine neue Behältergemeinschaft mit neuer Aufteilung bilden.
Die im Antrag gemachten Angaben sind Grundlage für die derzeitige Gebührenberechnung.


Absender/innen (Ansprechpartner/innen)
Straße, Hausnummer
PLZ ,Ort
Telefonnummer