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Bürgerservice Karlsruhe

Kinderreisepass erstmalig beantragen oder verlängern

Bitte beachten Sie:

  • Sie müssen den Kinderreisepass persönlich beantragen.
  • Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss.
  • Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Alter und Reiseziel sind das:

  • Kinderreisepass
  • Reisepass
  • Personalausweis als Passersatz

Zu beachten:

  • Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben.
    Das ist z.B. für Südostasien und für eine visafreie Einreise in die USA der Fall.
  • In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Kinderreisepass oder Personalausweis einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
  • Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Kinderreisepass/Personalausweis genügt.


Kinderreisepass

Für den Kinderreisepass gibt es Altersbeschränkungen:

  • Er kann nur für Kinder unter 12 Jahren beantragt werden.
  • Jedes deutsche Kind unter 12 Jahren hat Anspruch auf einen Kinderreisepass oder einen Reisepass.

Gültigkeitsdauer, Verlängerung und Aktualisierung

  • Der Kinderreisepass ist seit dem 01. Januar 2021 nur noch für 1 Jahr gültig.
    Die Gültigkeit von bestehenden Ausweisen ändert sich jedoch nicht, d.h. ein auf sechs Jahre ausgestelltes Dokument bleibt bis zum eingetragenen Ablaufdatum gültig.
  • Er kann höchstens bis zu einem Alter von 12 Jahren für maximal 12 Monate verlängert werden.
  • Der Kinderreisepass kann nur vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden.
  • Das Lichtbild ist bei einer Aktualisierung und Verlängerung stets zu aktualisieren.
    Weitere Angaben zu Wohnort, Körpergröße und Augenfarbe können ebenfalls aktualisiert werden.
  • Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. Dann muss der Kinderreisepass neu ausgestellt werden.

Unterschiede zu anderen Ausweis- und Reisedokumenten für Kinder

  • Im Gegensatz zum Reisepass enthält der Kinderreisepass keinen elektronischen Chip, auf dem biometrische Daten wie Lichtbild oder Fingerabdrücke gespeichert sind.
  • Die Kosten sind geringer als bei einem Reisepass oder Personalausweis.
  • Der Kinderreisepass kann in der Regel sofort ausgestellt werden.

  • Reisepass
    • Für den Reisepass gibt es keine Altersbeschränkungen.
    • Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer maximal sechs Jahre.
    • Eine Verlängerung ist nicht möglich.
    • Wenn eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist (z.B. Babyfoto), wird dieser ungültig. Es muss dann ein neuer Pass beantragt werden.
    • Mit diesem Reisepass bestehen keine Reisebeschränkungen.

  • Personalausweis als Passersatz
    • Für den Personalausweis gibt es keine Altersbeschränkungen.
    • Die Gültigkeitsdauer für Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt sechs Jahre.
    • Eine Verlängerung ist nicht möglich.
    • Ebenso wie der Reisepass wird der Personalausweis ungültig, sobald eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist.
    • Der Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgegeben.

Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro

Vollmacht für die Beantragung (bei Minderjährigen)

Bürgerbüro Durlach

Bürgerbüro Grötzingen

Bürgerbüro Hohenwettersbach

Bürgerbüro Kaiserallee 8

Bürgerbüro Neureut

Bürgerbüro Ost

Bürgerbüro Stupferich

Bürgerbüro Wettersbach

Bürgerbüro Wolfartsweier

  • Ihr Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit und ist noch nicht 12 Jahre alt.

Sie müssen den Kinderreisepass persönlich beantragen.

Als Auslandsdeutsche müssen Sie sich dazu an folgende Behörden wenden:

  • in Deutschland: die Passbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.
  • im Ausland: die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die Zuständigkeit bestimmt das Auswärtige Amt.

Beide Elternteile müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen.

Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss. Das Kind muss auch unterschreiben, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes 10 Jahre oder älter ist. Es ist auch zulässig, dass jüngere Kinder unterschreiben.

Hinweis: Zur Identitätsprüfung ist auch bei späterer Verlängerung des Kinderreisepasses die Anwesenheit des Kindes erforderlich. Dies ist erforderlich, um beispielsweise Größe, Augenfarbe oder Lichtbild zu aktualisieren.

keine

für die Beantragung und Verlängerung

  • Geburtsurkunde (im Original) oder Kinderreisepass des Kindes
  • 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild des Kindes im Passformat 35 x 45 mm.
  • Wenn beide Elternteile sorgeberechtigt sind: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern
  • sollten nicht beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen: zusätzlich
    • schriftliche, formlose Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
    • Personalausweis oder Reisepass des anderen Sorgeberechtigten
  • bei alleine Sorgeberechtigten: zusätzlich
    • Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht
    • rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben)
  • bei Vormundschaft: zusätzlich
    • Urkunde über die Bestellung zum Vormund

bei Aktualisierung des Lichtbildes

  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Kinderreisepass
  • Ausweis oder Pass des anwesenden Elternteils
  • sollten nicht beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen: zusätzlich
    • schriftliche, formlose Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
    • Personalausweis oder Reisepass des anderen Sorgeberechtigten

Hinweis: Die Lichtbilder müssen den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.

EUR 13,00

Verlängerung oder Aktualisierung: EUR 6,00

Zahlungsart: Barzahlung oder EC - Karte mit PIN

Hinweis: Die Gebühren verdoppeln sich, wenn

  • die Behörde den Kinderreisepass außerhalb der Dienstzeiten ausstellen muss oder
  • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde beantragen.

Der Kinderausweis kann in der Regel sofort ausgestellt werden.

Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellst möglich bei der Gemeinde anzeigen.
Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".

Keiner.

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 06.02.2023 freigegeben.

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