Bitte beachten Sie:
Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Alter und Reiseziel sind das:
Zu beachten:
Kinderreisepass
Für den Kinderreisepass gibt es Altersbeschränkungen:
Gültigkeitsdauer, Verlängerung und Aktualisierung
Unterschiede zu anderen Ausweis- und Reisedokumenten für Kinder
Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro
Hinweis:
Stadtamt Durlach und Ortsverwaltungen:
Terminvereinbarung bitte telefonisch oder per E-Mail
die Passbehörde
Auslandsdeutsche
Sie müssen den Kinderreisepass persönlich beantragen.
Als Auslandsdeutsche müssen Sie sich dazu an folgende Behörden wenden:
Beide Elternteile müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen.
Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss. Das Kind muss auch unterschreiben, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes 10 Jahre oder älter ist. Es ist auch zulässig, dass jüngere Kinder unterschreiben.
Hinweis: Zur Identitätsprüfung ist auch bei späterer Verlängerung des Kinderreisepasses die Anwesenheit des Kindes erforderlich. Dies ist erforderlich, um beispielsweise Größe, Augenfarbe oder Lichtbild zu aktualisieren.
keine
für die Beantragung und Verlängerung
bei Aktualisierung des Lichtbildes
Hinweis: Die Lichtbilder müssen den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.
EUR 13,00
Verlängerung oder Aktualisierung: EUR 6,00
Zahlungsart: Barzahlung oder EC - Karte mit PIN
Hinweis: Die Gebühren verdoppeln sich, wenn
Der Kinderausweis kann in der Regel sofort ausgestellt werden.
Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellst möglich bei der Gemeinde anzeigen.
Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".
Keiner.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 06.02.2023 freigegeben.