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Bürgerservice Karlsruhe

Wohnungssuche in Friedrichshafen - Tipps

Tipps für die Wohnungssuche in leichter Sprache

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb man wohnungssuchend ist und es gibt verschiedene Anlaufstellen, an welche Sie sich wenden können. 

Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, die für Sie richtigen Stellen zu finden, damit Sie sich auf Ihre Wohnungssuche konzentrieren können. 

Aufgrund der angespannten Wohnraumsituation in Friedrichshafen empfiehlt es sich, den Radius der Wohnungssuche auf umliegende Ortschaften zu erweitern.

Kaution / Umzugskosten

Wenn Sie Leistungen des Jobcenters beziehen (ALGII – Hartz IV, Grundsicherung), können Sie dort, vor Abschluss eines neuen Mietvertrages, einen Antrag auf ein Darlehen stellen. Die Gewährung eines solchen Darlehens ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft.

Sollte dies nicht möglich sein, können Sie unverbindlich beim Amt für Soziales / Leistungen der Zeppelin-Stiftung der Stadt Friedrichshafen, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen wegen einer finanziellen Unterstützung im Rahmen einer Einzelfallbeihilfe oder einer Darlehensgewährung vorsprechen. Diese Hilfen sind nur für einkommensschwache Haushalte im Rahmen der Mildtätigkeit möglich und an Einkommensgrenzen gebunden.

Chiffreanzeigen

Die Beantwortung von Chiffreanzeigen bringt evtl. bessere Chancen mit sich. Erfahrungsgemäß melden sich auf solche Anzeigen weniger Leute. Die Antwort auf eine Chiffre entspricht einer Bewerbung, in welcher Sie Ihr Interesse an der Wohnung bekunden und kurz einige Informationen zu sich selbst schreiben (z. B. Einkommen, Beruf, Charakterzüge, wie ruhig und nachbarschaftsfreundlich, Nichtraucher usw.). Das Antwortschreiben mit der Chiffrenummer auf dem Umschlag senden Sie dann bitte an die Zeitung, in welcher die Anzeige veröffentlicht wurde.

Immobilienmakler

Scheuen Sie sich nicht, auf Wohnungsangebote von Maklern zu reagieren. Bei der Vermittlung von Mietwohnraum gilt das Bestellerprinzip. Darunter versteht man, dass der Auftraggeber die Provision an den Immobilienmakler bezahlen muss.

1. Allgemeine Wohnungssuche

Bei folgenden Stellen können Sie sich auf dem freifinanzierten Wohnungsmarkt als wohnungssuchend melden: 

Gesellschaften / Genossenschaften
Kreisbaugenossenschaft Bodenseekreis eG, Scheffelstraße 52, 88045 Friedrichshafen
Kontakt: 07541 30110, www.kreisbau-bodenseekreis.de 

Zeppelin Wohlfahrt GmbH, Leutholdstraße 30, 88045 Friedrichshafen
Kontakt: 07541 20207, www.zeppelin-wohlfahrt.com 

Vonovia – Kundenservice, Postfach 44784 Bochum
Kontakt: Service Nummer 0234 4147000-00, www.vonovia.de  

Fränkel AG Immobilien, Allmandstraße 6, 88045 Friedrichshafen
Kontakt: 07541 921090, www.fraenkel-fn.de 

Städtische Wohnungsbaugesellschaft, Heinrich-Heine-Straße 9, 88045 Friedrichshafen
Kontakt: 07541 92270, www.swg-friedrichshafen.de 

Siedlungswerk Ravensburg, Friedrich-Schiller-Straße 22, 88214 Ravensburg
Kontakt: 0751 36970, www.siedlungswerk.de 

Landesbaugenossenschaft Stuttgart, Mönchstraße 32, 70191 Stuttgart
Kontakt: 0711 250040, www.lbg-online.de 

Familienheim Bodensee eG, Neuer Wall 1, 78315 Radolfzell
Kontakt: 07732 92680, www.familienheim-bodensee.de 

private Anbieter
Schwäbische Zeitung, Anzeigenmarkt Mittwochs + Samstags, Bezug kostenpflichtig

Südfinder (erscheint Mittwochs), Bezug kostenfre

Internet

www.suedkurier.de

www.immowelt.de

www.immo.schwaebische.de

www.wochenblatt-online.de

www.immobilienscout24.de

www.immonet.de

 

2. Preisgebundener Wohnraum 

Preisgebundener Wohnraum ist einkommensschwachen Haushalten vorbehalten. Die erhobene Miete orientiert sich an gesetzlichen Vorgaben und liegt unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, welche anhand des Mietspiegels der Stadt Friedrichshafen ermittelt wird. Zum Bezug einer geförderten Wohnung müssen Sie im Besitz eines Wohnberechtigungsscheines sein. 

Wohnberechtigungsschein
Diesen können Sie bei folgender Stelle beantragen, wenn Sie in Friedrichshafen, oder einer Gemeinde/Stadt außerhalb von Baden-Württemberg gemeldet sind. Sollten Sie in einer anderen Gemeinde in Baden-Württemberg gemeldet sein, ist diese für die Ausstellung zuständig.

Bei der Antragstellung sind Ausweise und Einkommensnachweise vorzulegen. Antrag und weitere Infos zum Wohnberechtigungsschein

Wohnungssuchend melden
Sie können sich mit dem Wohnberechtigungsschein bei folgenden Institutionen melden: 

  • Stadt Friedrichshafen
  • Kreisbaugenossenschaft Bodenseekreis eG
  • Vonovia
  • Zeppelin Wohlfahrt GmbH
  • Städtische Wohnungsbaugesellschaft
  • Siedlungswerk Ravensburg

Die Kontaktdaten hierzu finden weiter oben.

Wenn Sie bei der Stadt Friedrichshafen als wohnungssuchend vorgemerkt sind, bitten wir Sie, sich alle 2 Monate bei uns zu melden, um die Aktualität Ihrer Wohnungssuche zu bestätigen. 

Aus der Kartei der Wohnungssuchenden werden Sie gelöscht, wenn

  • Sie sich länger als 6 Monate nicht mehr bei uns gemeldet haben.

In diesem Fall gehen wir davon aus, dass Sie bereits mit Wohnraum versorgt sind, oder der Grund der Wohnungssuche weggefallen ist.

  • wir Sie für eine Wohnung vorgeschlagen haben und Sie das jeweilige Angebot ohne nachvollziehbaren Grund abgelehnt haben.

3. Wohnungsnotfälle

Ein Wohnungsnotfall liegt vor, wenn Sie

  • vorbeugend einem möglichen Wohnungsverlust entgegenwirken wollen.
  • in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben.
  • unmittelbar von Wohnungslosigkeit betroffen sind.  

Die Mitarbeiterinnen der Fachstelle für Wohnungsnotfälle beraten und begleiten Sie darin, Wohnraum zu erhalten, bzw. Wohnraumverlust entgegen zu wirken. Ansprechpartner und Infos für Wohnungsnotfälle

Darüber hinaus bieten die Mitarbeiter des Städtischen Sozialen Dienstes Informationen, Beratungen und Vermittlungen für Menschen in schwierigen und sozial belastenden Lebenssituationen an. 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

4. Akute Wohnungslosigkeit

Wer von akuter Wohnungslosigkeit betroffen ist, wendet sich an die Stadt Friedrichshafen, Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen: 

  • Frau Ermandraut, Tel. 07541 203-2124
  • Frau Kuhn, Tel. 07541 203-2125
  • Herr Schwabe, Tel. 07541 203-2127

Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 8 – 12 Uhr
Mo. 14 – 16 Uhr
Do. 14 – 18 Uhr 

Nach Prüfung der Voraussetzungen erfolgt eine Zuweisung in eine städtische Obdachlosenunterkunft. Die Unterbringung soll vorübergehend sein. 

Als weitere Not- bzw. Übergangslösung können Sie vor allem in der Nebensaison (Frühjahr / Winter) ein Zimmer oder eine Ferienwohnung anmieten. 

  • Tourist-Information Friedrichshafen, Bahnhofsplatz 2, 88045 Friedrichshafen, Tel. 07541 203-55444

Stadt Friedrichshafen

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