Gewalt kann im Alltag in der Öffentlichkeit (beispielsweise am Arbeitsplatz) oder auch im vermeintlich geschützten, privaten Bereich (beispielsweise in der Partnerschaft und Familie) entstehen.
Wir informieren Sie im Folgenden darüber,
Hinweis: Sind Sie akuten Angriffen ausgesetzt, rufen Sie so schnell wie möglich die Polizei. Sie erreichen sie unter der Rufnummer 110.
Häusliche Gewalt - Platzverweis, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot erwirken
Frauen- und Kinderschutzhaus - Unterbringung in Anspruch nehmen
Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Anordnung beantragen
Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Wohnungsüberlassung verlangen
Stand: 07.07.2023
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg