Die Ehe steht nach dem Grundgesetz unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
Verfahrens- oder Prozesskostenvorschuss des Ehegatten oder Lebenspartners beantragen
Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern anmelden
Unterhaltsvorschuss beantragen
Eheschließung mit einer oder einem ausländischen Staatsangehörigen anmelden
Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden
Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten anmelden
Wenn Sie heiraten möchten, bietet Ihnen die Lebenslage "Der Bund fürs Leben" nähere Informationen. Dort erfahren Sie Wissenswertes rund um die Planung, die Eheschließung selbst und was Sie nach der Heirat erledigen müssen.
Tipp: Weitere Informationen finden Sie auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Stand: 27.01.2023
Verantwortlich: Innenministerium und Justizministerium Baden-Württemberg