Zu den wichtigsten finanziellen Unterstützungen werdender Mütter gehören der Mutterschutzlohn sowie das Mutterschaftsgeld. Sollten Sie sich in einer schwierigen sozialen oder wirtschaftlichen Situation befinden, helfen Ihnen verschiedene Stiftungen oder das Sozialamt.
Viele Hilfsangebote, die Sie gegebenenfalls bereits während der Schwangerschaft in Anspruch nehmen, können Sie nach der Geburt Ihres Kindes weiternutzen oder erst dann beantragen. Ein Beispiel dafür ist die Hebamme, die Sie und Ihr Baby auch nach der Entbindung betreut.
Rente
Kindererziehungszeiten - wer Kinder in Deutschland erzieht und gewöhnlich dort mit ihnen lebt, bekommt Beitrgszeiten in der Rentenversicherung angerechnet. Die Rentenbeiträge dafür zahlt der Bund.
Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung wirken sich nicht wie andere rentenrechtliche Zeiten direkt auf die Höhe der Rente aus.
Sie haben aber Bedeutung für
Frühförderung für Kinder im Vorschulalter wahrnehmen
Landesstiftung "Familie in Not" - Leistungen beantragen
Unterhaltsvorschuss beantragen
Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche wahrnehmen
Mutterschaftsgeld für nicht gesetzlich Versicherte beim Bundesversicherungsamt beantragen
Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten beantragen
Mutterschaftsgeld beantragen (gesetzlich Versicherte)
Hebammenhilfe in Anspruch nehmen
Krankheit oder Schwangerschaft - Haushaltshilfe beantragen
Bundesstiftung "Mutter und Kind" - Leistungen beantragen
Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten erhalten
Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen
Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter beantragen
17.04.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg