Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen umfassen Sach- und Geldleistungen zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten.
Dazu gehören unter anderem:
Voraussetzung für Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ist, dass sie medizinisch notwendig, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen. Gewünschte, aber nicht notwendige Leistungen müssen von den Versicherten selbst bezahlt werden.
Zu einigen Leistungen müssen Sie Zuzahlungen bis zu Ihrer persönlichen jährlichen Belastungsgrenze bezahlen.
Für manche Leistungen zahlen die Krankenkassen auch nur einen festen Zuschuss, den Rest müssen Sie selbst zahlen. Dies betrifft besonders den zahnmedizinischen Bereich.
Viele Krankenkassen bieten auch Wahltarife an. Diese beinhalten zum Beispiel
Medizinische Rehabilitationsmaßnahme beantragen
Mutterschaftsgeld beantragen (gesetzlich Versicherte)
Krankengeld und Freistellung bei Erkrankung des Kindes beantragen
Hebammenhilfe in Anspruch nehmen
Krankengeld für gesetzlich Versicherte beantragen
Bei Krankheit oder Schwangerschaft eine Haushaltshilfe beantragen
Krankentagegeld (private Krankenversicherung) beantragen
Mutterschaftsgeld für nicht gesetzlich Versicherte beim Bundesversicherungsamt beantragen
Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter beantragen
19.07.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg