Durch Eheschließung können sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben.
Diese müssen Sie bestimmten Behörden und Stellen mitteilen.
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Änderung des Namens und der Adresse in
Hinweis: Beachten Sie, dass bei Namensänderungen ein alter Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ersetzt wird.
Darüber hinaus sollten Sie die Änderungen folgenden Einrichtungen bekannt geben:
Hinweis: Anwohnerparkausweise bleiben meistens weiterhin gültig, weil sie an das Nummernschild des Pkws gebunden sind.
In manchen Städten und Gemeinden wird nur ein Anwohnerparkausweis pro Familie oder Wohnung vergeben. Auskunft dazu erteilt Ihnen Ihre Gemeinde.
Weitere Informationen zum Anwohnerparkausweis erhalten Sie auf unseren Seiten.
Hat sich im Zusammenhang mit der Heirat Ihre Adresse geändert, sollten Sie sich umgehend ummelden beziehungsweise am neuen Wohnort anmelden.
Eheurkunde - Ausstellung beantragen
Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen
Beschwerde gegen Anbieter von Internet- und Telefonanschlüssen einreichen
Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen
Führerschein - bei Namensänderung umtauschen
Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat neu beantragen
Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
Änderungen an die Krankenkasse melden
Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nach Heirat beantragen
Änderung persönlicher Daten der Hochschule mitteilen
Bewohnerparkausweis beantragen
07.03.2022 Verkehrsministerium, Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, und Innenministerium Baden-Württemberg