Die Betriebe müssen im Wege der betrieblichen Eigenkontrollen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen überwachen.
Die amtliche Überwachung ist die "Kontrolle der Kontrolle". Das heißt, sie überwacht die Wirksamkeit dieser betrieblichen Eigenkontrollen.
Nach diesem Grundsatz findet in Baden-Württemberg die Kontrolle der Lebensmittelsicherheit "vom Acker bis auf den Teller" auf allen Produktionsstufen statt.
Lebensmittelsicherheit - Verbraucherbeschwerde einreichen
Lebensmittelüberwachung - als Lebensmittelunternehmen registrieren
Lebensmittelüberwachung - nicht sichere Lebensmittel melden
Lebensmittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilen
Feste und Freizeiten - Hygienevorschriften beachten
Stand: 21.06.2023
Verantwortlich: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg