Die Betriebe müssen im Wege der betrieblichen Eigenkontrollen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen überwachen.
Die amtliche Überwachung ist die "Kontrolle der Kontrolle". Das heißt, sie überwacht die Wirksamkeit dieser betrieblichen Eigenkontrollen.
Nach diesem Grundsatz findet in Baden-Württemberg die Kontrolle der Lebensmittelsicherheit "vom Acker bis auf den Teller" auf allen Produktionsstufen statt.
Lebensmittelsicherheit - Verbraucherbeschwerde einreichen
Lebensmittelüberwachung - als Lebensmittelunternehmen registrieren
Lebensmittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilen
Feste und Freizeiten - Hygienevorschriften beachten
Lebensmittelüberwachung - nicht sichere Lebensmittel melden
Stand: 08.09.2021
Verantwortlich: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Verbraucherschutz und Ernährung
Futtermittelüberwachung - gesetzliche Informationen für Verbraucher im Portal "Verbraucherinfo"
Lebensmittelüberwachung - gesetzliche Informationen für Verbraucher im Portal "Verbraucherinfo"
Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung (Energielabel) - produktbezogener Umweltschutz
Sicherheit von Chemikalien in der stofflichen Marktüberwachung