Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden.
Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)
Wohnsitz - Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen
Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
Melderegister - Auskunftssperre beantragen
Melderegister - Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz
Melderegister - Gruppenauskunft beantragen
Adressbuch - Eintrag sperren lassen
§ 17 BMG
§ 33 BMG
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 27.01.2023 freigegeben.