Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen besuchen die ihrem Alter und ihrer Leistung entsprechende Klasse. Ist dies wegen mangelnder Deutschkenntnisse nicht möglich, stehen diesen Schülerinnen und Schülern besondere schulische Fördermaßnahmen zur sprachlichen Entwicklung zur Verfügung:
Das Land Baden-Württemberg fördert darüber hinaus den muttersprachlichen Zusatzunterricht, den die Konsulate in eigener Verantwortung anbieten.
Im Ausland erworbene Schulabschlüsse, Studien- und Prüfungsleistungen, Hochschulabschlüsse und Berufsqualifikationen können Sie in Baden-Württemberg bewerten lassen. Die zuständigen Stellen prüfen, ob Ihre Zeugnisse oder Ihre Berufsqualifikation mit einem deutschen Abschluss gleichwertig sind. Bei Vergleichbarkeit wird Ihre Qualifikation in Deutschland anerkannt.
Ausländische Hochschulzugangsberechtigung - Anerkennung beantragen
Ausländische Zeugnisse - Anerkennung beantragen
Ausländische Berufsabschlüsse für HWK-Berufe - anerkennen lassen
Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen von ausländischen Hochschulen führen
Ausländischer Hochschulabschluss - Zeugnisbewertung beantragen
Ausländische Berufsabschlüsse für IHK-Berufe - anerkennen lassen
28.03.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg