Explosionsgefährliche Stoffe sind unter anderem:
Die Herstellung und Verarbeitung explosionsgefährlicher Stoffe sowie die Durchführung von Sprengarbeiten sind nur einige der Tätigkeiten, für die Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz benötigen.
Zum Beispiel unterliegt auch der Erlaubnispflicht nach dem Sprengstoffgesetz:
Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen
Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen
Inhaber von Erlaubnis- oder Befähigungsscheinen - Feuerwerke anmelden
Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
keine
Die Rechtsgrundlagen zum Sprengstoffrecht finden Sie auf der Internetseite der Gewerbaufsicht Baden-Württemberg.
15.08.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg