25. Januar 1924

Der Karlsruher Nationalsozialistenprozeß endet mit einem Freispruch der 15 Angeklagten. Sie hatten sich trotz des Verbots der nationalsozialistischen Ortsgruppen durch das badische Ministerium des Innern weiter zu Zusammenkünften der im Juni 1922 gegründeten Karlsruher Ortsgruppe versammelt.

Zuletzt aktualisiert am 2006-09-22 00:00:00