15. Juli 1921

Wegen fehlender landesgesetzlicher Grundlagen und unsicherer Berechnungen der tatsächlichen Einkünfte beschließt der Bürgerausschuss, die Geschäfte auf der Grundlage des Vorjahresetats zu führen. Ein ordentlicher Etatvoranschlag wird erst am 8. Februar 1922 verabschiedet.

Zuletzt aktualisiert am 2008-11-18 12:08:41