13. Mai 1913

Das vom Bürgerausschuss beschlossene Ortsstatut bestimmt für das Handelsgewerbe die völlige Sonntagsruhe mit Ausnahme der letzten vier Sonntage vor Weihnachten. Dem waren seit den 1890er Jahren zahlreiche Auseinandersetzungen um die Kürzung der Öffnungszeiten am Sonntag vorausgegangen.

Zuletzt aktualisiert am 2008-11-18 12:06:48