1906

In einem Ortsstatut wird der Schulzwang für Gehilfen und Lehrlinge unter 18 Jahren angeordnet. Dies gilt erstmals in Deutschland auch für Mädchen, die in der Gewerbeschule nun die nötige Fachbildung für ihren Beruf erhalten.

Zuletzt aktualisiert am 2006-09-22 00:00:00