14. Mai 1870

Verabschiedung des Gesetzes über die neue badische Gemeindeordnung, die am 1. Juni in Kraft tritt. Sie hält am Prinzip der Bürgergemeinde fest. Abgeschafft wird der Bürgerausschuss, eingeführt wird wieder die unmittelbare Wahl der Gemeinderäte und der Bürgermeister durch die Bürger.

Zuletzt aktualisiert am 2008-11-14 11:05:26