5. Mai 1870

Mit einem Stiftungsgesetz werden das Krankenhaus und dessen Vermögen unter die Verwaltung der Gemeinde gestellt. Die Verträge mit den Kirchlichen Verbänden werden gekündigt, die räumliche Trennung des Jahres 1858 wieder aufgehoben. 1883 erwirbt die Stadt von der Stiftung Grundstücke, Gebäude und Inventar des Krankenhauses, das nun reine Gemeindeanstalt wird.

Zuletzt aktualisiert am 2006-09-22 00:00:00