13. März 1857

Erstellung eines Bebauungsplanes der Stadt, der am 2. August vom Stadtrat erlassen wird. Er enthält die Grenzen des Baubezirks der Stadt und bestimmt, dass je nach Bedarf die unbebauten Grundstücke distriktweise zur Bebauung freigegeben werden. Eröffnet wird zunächst die Bebauung zwischen Amalien-, Kriegs- und Karlstraße. Mit der Bebauung des Viertels hinter dem Bahnhof (der heutigen Südstadt) wird in absehbarer Zeit gerechnet.

Zuletzt aktualisiert am 2012-09-23 14:18:51