23. August 1821

Aufgrund eines einstweiligen Gesetzes zur Erneuerung der Gemeindeordnung wird neben dem Gemeinderat ein kleiner Ausschuss gebildet, der alle sechs Jahre erneuert werden soll. Er ist als Kontrollinstrument für die auf Lebenszeit ernannten Gemeinderäte gedacht, zeigt aber nur geringe Selbständigkeit.

Zuletzt aktualisiert am 2008-11-13 16:13:17