22. August 1812

Karlsruhe und Klein-Karlsruhe werden vereinigt. Der Gemeindevorsteher von Klein-Karlsruhe wird Mitglied des Stadtrats, die Bewohner mit mindestens 1.200 Gulden Vermögen und ausreichender Gewerbebefähigung erhalten das Bürgerrecht, alle anderen werden Hintersassen der Stadt.

Zuletzt aktualisiert am 2006-09-22 00:00:00