31. Oktober 1810

Alle politischen Blätter des Landes müssen mit Ausnahme der "KarlsruherZeitung" ihr Erscheinen einstellen. Eine entsprechende Verordnung hatte Napoleon erzwungen. Ab 1. Januar 1811 bis 1817 erscheint die "Karlsruher Zeitung" als "Großherzogliche Badische Staatszeitung".

Zuletzt aktualisiert am 2006-09-22 00:00:00