1807

Das Konstitutionsedikt von 1807 und das Organisationsedikt von 1809 bringen Änderungen für die Gemeindeverwaltung. Der Bürgermeister wird direkt von den Bürgern gewählt. Die Bestätigung der Wahl durch das Kreisamt kommt jedoch einer Ernennung gleich.

Zuletzt aktualisiert am 2006-09-22 00:00:00