23. Januar 1996

Vertreter aus den Ländern Luxemburg, Schweiz, Frankreich und der Bundesrepublik unterzeichnen im Konzerthaus einen Staatsvertrag - den "Karlsruher Vertrag" -, der eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Gemeinden und Kreise ermöglicht.

Zuletzt aktualisiert am 2008-12-04 17:11:12