29. Mai / 26. Juni 1992

Die Föderalismuskommission des Bundes und der Bundestag beschließen den Verbleib des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe. Die im Zuge der deutschen Vereinigung erwogene Verlegung nach Leipzig ist damit hinfällig.

Zuletzt aktualisiert am 2008-12-02 14:34:40