6. Mai 1986

Die Stadtverwaltung nimmt nach dem Reaktorunglück von Tschernobyl vom 26. April zusätzlich zu den staatlichen fortlaufend eigene Messungen der Radioaktivität vor. Die Notwendigkeit, Bäder, Spielplätze oder Sportstätten aufgrund radioaktiver Verseuchung zu schließen, ergibt sich dabei gemäß den (nicht unumstrittenen) Grenzwerten nicht.

Zuletzt aktualisiert am 2006-09-22 00:00:00