26. Februar 1975

Der Verwaltungsgerichtshof erklärt die Rechtsgültigkeit der unechten Teilortswahl. Diese war nach der Gebietsreform 1972 vom Gemeinderat beschlossen worden mit einer Erhöhung der Gemeinderatssitze von 48 auf 60. Mit ihr sollte die Wahl je eines Vertreters aus Stupferich, Hohenwettersbach, Wolfartsweier, Grünwettersbach und Palmbach sowie von zwei Vertretern aus Grötzingen in den Gemeinderat sichergestellt werden.

Zuletzt aktualisiert am 2006-09-22 00:00:00