23. Juli 1783

Markgraf Karl Friedrich hebt die Leibeigenschaft auf. Betroffen davon ist ein Teil der städtischen und die Mehrheit der ländlichen Bevölkerung, für die nun eine Reihe von Abgaben wie z. B. beim Wohnortwechsel im Lande oder beim Wegzug aus dem Lande entfallen.

Zuletzt aktualisiert am 2008-12-30 08:24:03