17. April 1777

Die bisherige Praxis, dass Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen von Karlsruher Katholiken zuerst von lutherischen Geistlichen vorgenommen werden müssen (wofür sie die Gebühren erhielten), wird erstmals teilweise aufgehoben. Katholische Beamte erhalten die "Vergünstigung", ihre Kinder zu Hause von katholischen Geistlichen taufen zu lassen.

Zuletzt aktualisiert am 2008-11-13 12:48:46