21. Oktober 1771

Nach dem Tod des baden-badischen Markgrafen August Georg, der keinen Erbfolger hat, fallen die baden-badischen Lande gemäß dem 1765 geschlossenen Erbvertrag an Markgraf Karl Friedrich von Baden-Durlach, von dem nun auch die katholischen Landesteile regiert werden. Für Karlsruhe bewirkt dies eine Bevölkerungszunahme und eine Belebung der Bautätigkeit. Zugleich fallen damit auch die baden-badischen Kunst- und Büchersammlungen an den Hof in Karlsruhe. Die Hofkapelle wird durch das Rastatter Hoforchester verstärkt, Josef Aloys Schmittbaur wird Hofkapellmeister.

Zuletzt aktualisiert am 2006-09-22 00:00:00